Beirat
Aus der Bewohnerschaft der stationären Einrichtungen heraus werden im Rhythmus von vier Jahren Vertreter/-innen dieser Klienten gewählt.
Dieser Ausschuss verfügt, auf rechtlicher Grundlage, über Mitwirkungsrechte in vielen Belangen des stationären Wohnbereiches.
Die Aufgaben im Einzelnen:
- Anregungen und Beschwerden der Bewohner annehmen und bearbeiten
- die Eingliederung der Bewohner in die Wohneinrichtung fördern
- Bewohnerversammlungen durchführen
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
- Mitwirkung bei der Alltags- und Freizeitgestaltung
- Mitwirkung an Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
- Mitwirkung bei Änderungen der Pflegesätze
- Mitwirkung bei Änderung von Art und Zweck der Wohneinrichtung
Der Beirat beteiligt sich an Veranstaltungen des Hauses, besucht Fortbildungen und trifft sich quartalsweise zum gemeinsamen Austausch und zur Beratung.
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